REACH und die Schweiz

REACH-Pflichten betreffen Schweizer Firmen, die in der EU chemische Stoffe herstellen. Exportieren Schweizer Firmen chemische Stoffe in die EU, müssen diese den Anforderungen von REACH entsprechen. Entweder der EU-Importeur dieser chemischen Stoffe oder ein Alleinvertreter der Schweizer Firma müssen dafür besorgt sein.

REACH regelt zwar den Umgang mit chemischen Stoffen innerhalb der Europäischen Union (EU). Da die EU für den Schweizer Exportindustrie sehr bedeutend ist, sind auch die Schweizer Produzenten, Exporteure oder Händler von chemischen Stoffen davon betroffen. Schweizer Firmen, die in der EU produzieren oder mit Sitz in der EU als Importeure agieren, haben die vollständigen REACH-Verpflichtungen für chemische Stoffe ab 1 Tonne pro Jahr zu erfüllen.

Schweizer Firmen, die chemische Stoffe in die EU exportieren, haben selbst keine rechtliche Pflichten gegenüber REACH. Diese müssen aber vom EU-Importeur oder allenfalls von einem Alleinvertreter wahrgenommen werden. Im Vordergrund steht die Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.