Arbeitskreis Umwelt und Nachhaltigkeit

Bei der Herstellung neuer Erzeugnisse müssen Unternehmen immer mehr und immer restriktivere gesetzliche Anforderungen beachten. Eine der wichtigsten Vorgaben ist die Beachtung der Gesetze zum Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit des Menschen. Hierbei sind Stoffverbote und Bemessungsgrenzen aus verschiedenen europäischen Verordnungen zu beachten. Vorgaben für die Abfallversorgung und für das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten sollen den Ressourcenverbrauch verringern. Gerade die Reduzierung des Energieverbrauchs im täglichen Umgang mit elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen trägt zur Ressourcenschonung bei.

Vor diesem Hintergrund hat die Industrie die Aufgabe, zuverlässige, qualitativ hochwertige und nachhaltige Produkte zu fertigen. Ziel des Arbeitskreises Umwelt und Nachhaltigkeit im FED ist es, Hilfestellungen bei der Beachtung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu schaffen - gerade für KMU, für die es immer schwieriger wird, die Fülle und Vielfalt der gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich zu überblicken.