Mandanteninformation Produktrecht EU-Batterie-Verordnung 03/2021

Am 10. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission wie bereits in unserer Mandanteninformation
Produktrecht von Februar 2021 kurz angerissen den Entwurf einer neuen Batterieverordnung
(COM/2020/798 final „BattVO E“) veröffentlicht.

Es handelt sich hierbei um den ersten konkreten Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission im Rahmen der Umsetzung des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft von März 2020 der einen wesentlic hen Baustein des European Green Deal darstellt.

Die europäische BattVO E, die aufgrund ihres Verordnungscharakters in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbare Wirkung entfalten wird, soll die Batterierichtline (2006/66/ ersetzen und zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Hintergrund dieser Reformbestrebungen ist der Umstand, dass es sich bei der Batterierichtlinie angesichts der gewandelten sozioökonomisc hen Bedingungen, der technologischen Entwicklungen, der geänderten Märkte und Verwendungen von Batterien sowie den damit verbundenen ökologischen Herausforderungen nicht mehr um einen zeitgemäßen Rechtsrahmen handelt. Dementsprechend enthält die BattVO E e ine Vielzahl relevanter Änderungen und Neuerungen, von denen wir Ihnen die wichtigsten vorstellen möchten.

Wir wünschen Ihnen viele nützliche Erkenntnisse bei der Lektüre