Mandanteninformation Produktrecht 02-2022
Eine Neuerung jagt im Produktrecht die nächste, fast könnte man den Überblick verlieren. Immer schwieriger wird es für Hersteller, Importeure und Händler die an sie gestellten regulatorischen Anforderungen im Blick zu behalten.
Gerade im Chemikalienrecht zeichnen sich weitreichende Veränderungen ab. Auf Unionsebene sind im Zusammenhang mit der Chemikalienstrategie der Europäischen Kommission u.a. umfangreiche Beschränkungen für sog. Per- und Polyfluorensubstanzen (PFAS) geplant.
Aufgrund der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten werden die bevorstehenden Reglementierungen voraussichtlich weite Teile der produzierenden Wirtschaft betreffen. Auch auf nationaler Ebene wurde das Chemikalienrecht dazu ausdrücklich in den Fokus der Politik genommen. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heißt es u.a., dass die Koalition Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Chemieindustrie weiter stärken will, die Risiken des Einsatzes gesundheitsgefährdender Stoffe aber weiter zu reduzieren sind und REACH entsprechend weiterentwickelt werden müsse. Dieser Zielsetzung wird niemand ernsthaft widersprechen wollen, gleichwohl führen bekanntlich viele Wege nach Rom. Ob dabei der goldene Mittelweg gefunden wird, bleibt abzuwarten.
Neben stoffrechtlichen Neuerungen wirft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seine langen Schatten voraus.