Kurzfassung Lieferkettensorgfaltsgesetz 09-2021

Das am 16. Juli 2021 verkündete Lieferkettengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen jeder Rechtsform mit in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmern im Inland.

Das Lieferkettengesetz dient dem Schutz der Menschenrechte. Um diesen Schutz zu erreichen, müssen Unternehmen
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vermeiden, minimieren oder beenden.