European Green Deal – Eine Übersicht zur Umsetzung & Auswirkungen auf Unternehmen

Ein Whitepaper von Philipp Reusch und Wiete Herweg. Stand: 05/2023

Der Green Deal als Strategie steht europarechtlich nach Art. 288 AEUV unterhalb von Empfehlung und Stellungnahme und ist somit nicht rechtsverbindlich. Jedoch wurde am 24. Juni 2021 das Europäische Klimagesetz, eine für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Verordnung (2021/1119), vom EU-Parlament verabschiedet, welche das verbindliche Ziel setzt, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Darunter wird einerseits verstanden, ab 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen, und andererseits, eine Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung zu erreichen.

Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Büro Berlin

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