Das neue Elektrogesetz 3: Rücknahme und Informationspflichten ab 1. Januar 2022

Welche Auswirkungen hat das neue Elektrogesetz 3 auf die Hersteller von Baugruppen?

Oder sind nur Händler und Endgerätehersteller betroffen? 

Diesen Fragen geht Rechtsanwalt Suhayl Ungerer von der Kanzlei Franßen & Nusser in einer Online-Veranstaltung des FED-Arbeitskreises Umweltgesetzgebung nach. Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Rücknahme- und Informationspflichten für die Inverkehrbringer von Elektrogeräten.

RA Ungerer grenzt in seinem Online-Vortrag die gesetzlichen Definitionen von Gerät und Bauteil ab und erläutert die unterschiedlichen daran anknüpfenden Pflichten sowie deren rechtskonforme Erfüllung.