Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung im BGB erhöht Haftungsrisiko in der Lieferkette
Am 01.01.2018 trat ein Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Mängelhaftung die Tragung von Aus- und Einbaukosten neu geregelt und hierbei eine verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers eingeführt. Ferner hat der Gesetzgeber mit den neuen §§ 445a und 445b BGB für den B2B-Bereich die Rückgriffsansprüche in der Lieferkette erleichtert. Gemäß dem neuen § 445a BGB kann der Verkäufer künftig erleichtert von dem Lieferanten einer mangelhaften Kaufsache den Ersatz der Aufwendungen verlangen, die der Verkäufer aufgrund der Mangelhaftigkeit der Kaufsache im Verhältnis zum Käufer tragen musste. § 445b BGB sichert die Durchsetzbarkeit dieser Rückgriffsansprüche durch eine Verlängerung der Verjährungsfrist ab. Der Vortrag skizziert zunächst die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Recht und beleuchtet die erheblichen Auswirkungen der Gesetzesänderung für die Mängelhaftung im B2B-Bereich. Anschließend werden Praxistipps für die künftige Vertragsgestaltung dargestellt.
Dr. Kai-Oliver Giesa
Rechtsanwalt und Counsel
Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle
Dr. Kai-Oliver Giesa ist Rechtsanwalt und Counsel im Stuttgarter Büro der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle. CMS Hasche Sigle berät mit mehr als 550 Berufsträgern Unternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen des deutschen und internationalen Rechts. Dr. Kai-Oliver Giesa ist seit 2010 im Geschäftsbereich Commercial der Kanzlei tätig. Er berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen rund um den Einkauf, die Produktion und den Vertrieb einschließlich Produkthaftungsrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Gestaltung von Verträgen (z.B. Liefer-, Kunden-, Vertriebs- und Kooperationsverträge) sowie der Bereich Produkthaftung. Dr. Kai-Oliver Giesa hält regelmäßig Vorträge über Fragen des Vertrags- und Vertriebsrechts.