EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Wir hatten bereits mit unserer Mandanteninformation vom 21.07.2023 (vgl. https://fn.legal/de/mandanteninformation-verordnung-ueber-entwaldungsfreie-lieferketten/) über die neue Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (Verordnung (EU) 2023/1115) berichtet. Die Verordnung sieht sehr umfangreiche neue Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vor, die u.a. Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen, die relevante Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Kautschuk oder Holz enthalten (sog. relevante Erzeugnisse), adressieren. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2024. Der Gesetzgeber greift in der Verordnung sowohl auf typische Regelungselemente des Produktrechts als auch auf typische Regelungselemente der Lieferkettencompliance und des Risikomanagements zurück. Das Ergebnis ist eine Verordnung mit weitreichenden Sorgfaltspflichten, deren Nichtbeachtung zugleich über ein Vertriebsverbot relevanter Erzeugnisse streng sanktioniert wird. Hinzu treten mögliche Bußgelder in signifikanter Höhe; die Deforestation-Verordnung sieht hier als Höchstmaß in Art. 25 Abs. 2 lit. a) Geldbußen von mindestens 4% des jährlichen Gesamtumsatzes vor; die konkreten Regelungen zu den Höchstgrenzen obliegen den einzelnen Mitgliedstaaten und könnten somit sogar noch höher ausfallen, dürfen die 4% aber nicht unterschreiten.

In einer Reihe von Mandaten haben wir seit Inkrafttreten der Verordnung insbesondere zum Anwendungsbereich und zu den Pflichten der Marktteilnehmer beraten. Für viele Unternehmen stellen sich anschließend aber auch weitreichende Fragen der Implementierung der neuen rechtlichen Vorgaben im Unternehmen. Hier gibt es zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen, angefangen von der sehr umfassenden Informationsbeschaffung (insbesondere der Geolokalisierung) und systematischen Dokumentation der Informationen bis hin zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in bestehenden Unternehmensprozessen sowie der Festlegung konkreter Verantwortlichkeiten. Viele dieser Aufgaben sind keine genuin rechtlichen Beratungsfelder. Wir freuen uns daher, dass wir unsere etablierte Zusammenarbeit mit dem Team um Dr. Ghassemi-Tabar von Deloitte (Audit & Assurance) in diesem Bereich weiterentwickeln konnten und sehen in der Verbindung von spezialisierter Rechtsberatung und der Beratung zur unternehmensinternen Implementierung einen großen Mehrwert.